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   VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98   

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VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98 (https://dejure.org/1998,16554)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.09.1998 - 26-IV-98 (https://dejure.org/1998,16554)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. September 1998 - 26-IV-98 (https://dejure.org/1998,16554)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    Entsprechendes gilt für die Handhabung beweisrechtlicher Grundsätze und der Beweiswürdigung im einzelnen (BVerfGE 96, 189, 204).

    Daher kann es in besonderen Fällen geboten sein, die Beteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 96, 189, 204).

  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.

    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall müssen danach ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 60, 305, 310; 74, 228, 233; SächsVerfGH, Beschl. vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-96).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    Daher kann es in besonderen Fällen geboten sein, die Beteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 96, 189, 204).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    Von einer willkürlichen Mißdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander gesetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall müssen danach ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 60, 305, 310; 74, 228, 233; SächsVerfGH, Beschl. vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-96).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall müssen danach ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 60, 305, 310; 74, 228, 233; SächsVerfGH, Beschl. vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-96).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    Wegen der Unanfechtbarkeit der Entscheidung mußte die Begründung der Entscheidung auch nicht auf jedes Vorbringen eingehen (SächsVerfGH, Beschl. vom 14.05.1998 - Vf. 32-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97

    Anforderungen an die Adoption einer volljährigen leiblichen Tochter ;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 65-IV-02
    Es ist von Verfassungs wegen nicht generell geboten, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV96; Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 26-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 33-IV-02
    Jedenfalls war für die Prozessbeteiligten erkennbar, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankam, sodass eine Verpflichtung des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht bestand (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 26-IV-98).
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